SK Fachübersetzungen

    

Allgemeine Auftragsbedingungen        

1. Geltungsbereich

(1) Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträgezwischen Übersetzern und ihren Auftraggebern, soweit nicht etwas anderesausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.

(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggeberssind für den Übersetzer nur verbindlich, wenn er sie ausdrücklich anerkannthat.

2. Umfang des Übersetzungsauftrags

Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßerBerufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die vertraglichvereinbarte Ausfertigung der Übersetzung.

3. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber hat den Übersetzer rechtzeitigüber besondere Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Format der Übersetzung,Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Übersetzung etc.). Istdie Übersetzung für den Druck bestimmt, hat der Auftraggeber dem Übersetzereinen Korrekturabzug zu überlassen.

(2) Informationen und Unterlagen, die zur Erstellungder Übersetzung notwendig sind, hat der Auftraggeber dem Übersetzer unaufgefordertund rechtzeitig zur Verfügung zu stellen (Glossare des Auftraggebers,Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen und dergleichen).

(3) Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieserObliegenheiten ergeben, gehen nicht zu Lasten des Übersetzers.

4. Mängelbeseitigung

(1) Der Übersetzer behält sich das Recht aufMängelbeseitigung vor. Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung vonmöglichen in der Übersetzung enthaltenen Mängeln. Der Anspruch aufMängelbeseitigung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangelsgeltend gemacht werden. Im Falle des Fehlschlagens der Nachbesserung oder einerErsatzlieferung leben die gesetzlichen Gewährleistungsrechte wieder auf, sofernnicht eine andere Vereinbarung getroffen wurde.

5. Haftung

Der Übersetzer haftet bei grober Fahrlässigkeit undVorsatz. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzungvertragswesentlicher Pflichten ein. Die Haftung beschränkt sich auf die durchdie Berufshaftpflichtversicherung bzw. Vermögensschadenhaftpflichtversicherungdes Übersetzers gedeckten Summen.

6. Berufsgeheimnis

Der Übersetzer verpflichtet sich, Stillschweigen überalle Tatsachen zu bewahren, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit fürden Auftraggeber bekannt werden.

7. Vergütung

(1) Die Vergütung ist sofort nach Abnahme dergeleisteten Übersetzung fällig. Die Abnahmefrist muss angemessen sein. undbeträgt längstens 30 Tage. Eine Weiterverarbeitung der Übersetzung (Satz ineinem dtp-Programm, Druck etc.) gilt als Abnahme.

(2) Der Übersetzer hat neben dem vereinbarten HonorarAnspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit demAuftraggeber abgestimmten Aufwendungen. Die Mehrwertsteuer wird, soweitgesetzlich notwendig, zusätzlich berechnet. Der Übersetzer kann beiumfangreichen Übersetzungen den Vorschuss verlangen, der für die Durchführungder Übersetzung objektiv notwendig ist. In begründeten Fällen kann er dieÜbergabe seiner Arbeit von der vorherigen Zahlung seines vollen Honorarsabhängig machen.

(3) Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so isteine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet.Hierbei gelten mindestens die im Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzaufgeführten Sätze als angemessen und üblich.

8. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht

(1) Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigenBezahlung Eigentum des Übersetzers. Bis dahin hat der Auftraggeber keinNutzungsrecht.

(2) Der Übersetzer behält sich sein Urheberrecht vor.

9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Für den Auftrag und alle sich daraus ergebendenAnsprüche gilt deutsches Recht.

(2) Gerichtsstand ist Ludwigsburg.

(3) Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wirddurch die Nichtigkeit und Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt.

Stand:30.1.2013